Eheschließung Unterlagen


Welche Unterlagen braucht man zur Eheschließung?

Wer heiraten möchte, muss die geplante Eheschließung zuerst beim Standesamt seines Wohnortes anmelden. Es ist auf jeden Fall sinnvoll, dieses persönlich und gemeinsam zu tun.
In vielen Großstädten in Deutschland ist die Trauung erst nach einer Frist von 6 Monaten nach der Anmeldung möglich. Darum sollte man erst einmal auf dem Standesamt anrufen, um sich Informationen zu holen. Es ist nicht mehr notwendig, das Aufgebot zu bestellen und dieses öffentlich auszuhängen. Wer nicht möchte, dass jemand von seiner Eheschließung erfährt, kann dies auch ganz unspektakulär tun.
Hat einer der Partner keine deutsche Staatsangehörigkeit, ist immer eine persönliche Beratung im Standesamt notwendig. Hier gibt im Bedarfsfall aber auch das zuständige Konsulat die wichtigsten Informationen.
für eine Eheschließung sind folgende Unterlagen erforderlich:
Wer volljährig ist und noch nicht verheiratet war, braucht einen gültigen Reisepass oder Personalausweis und eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern. Zusätzlich muss eine Abstammungsurkunde vorliegen, und zwar auch dann, wenn einer der beiden Partner adoptiert wurde. Wer im Ausland geboren ist, braucht eine Geburtsurkunde. Ausländische Urkunden müssen dann immer als Originalübersetzung vorliegen, und zwar in einer Fassung eines staatlich geprüften Übersetzers. Derjenige, der nicht von Geburt an die deutsche Staatsangehörigkeit hat, muss auch eine Einbürgerungsurkunde vorlegen.
Wer einen Titel hat und diesen auch ins Heiratsregister eingetragen lassen möchte, muss ebenfall das Originals des Diploms etc. mitbringen. Und schließlich: Wer schon einmal verheiratet war, muss die Auflösung aller früheren Ehen nachweisen. Sollten die Partner, die heiraten möchten, zum Zeitpunkt der Eheschließung minderjährige Kinder aus einer vorherigen Ehe haben, müssen sie auch Scheidungsurteil mit Sorgerechtsbeschluss vorlegen.
All das hört sich komplizierter an, als es in Wirklichkeit ist. In Grunde sind für die Unterlagen zur Eheschließung nur einige Behördengänge notwendig. Gar nicht so viel, wenn man bedenkt, dass eine Ehe ein Vertrag ist, der die Zukunft zweier Menschen bestimmt.
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