Standesamtliche Trauung


Die Standesamtliche Trauung ist der offizielle und wirklich rechtsgültige Akt der Eheschließung. Auch wenn es sich dabei - streng betrachtet - um einen rein behördlichen Vorgang handelt, kann diese Trauung trotzdem stimmungsvoll und schön sein und somit für verschiedene Paare die Kirchliche Trauung völlig ersetzen. Auch wenn zur Trauung zahlreiche Papiere vorliegen müssen, um eine rechtsgültige Eheschließung zu erreichen, ist der schönste Tag im Leben dann durch gelockerte Riten bei der Trauung für Paare eine sehr schöne Erinnerung. Das Wort Trauung entspringt übrigens den Worten Treue und Vertrauen, die beide Ehepartner einander entgegenbringen sollen.

War es noch vor Jahren nur möglich, im Standesamt direkt im Trauungszimmer die Eheschließung zu vollziehen, sind viele Standesämter der Städte inzwischen bemüht, auch große und trotzdem rechtlich zulässige Orte für die Eheschließung anzubieten. Hintergrund ist, dass immer mehr Paare die Eheschließung nur im Standesamt vollziehen und die Kirchliche Trauung nicht wahrnehmen. Daher hat sich der Rahmen, in dem die Standesamtliche Trauung durchgeführt wird, im Laufe der Jahre gravierend geändert. Viele Bräute tragen inzwischen lange, weiße Kleider zur Eheschließung und auch das Werfen von Reis als Fruchtbarkeitsritual wird vor den Standesämter immer wieder gern von den Gästen initiiert.

Die Trauung kann sowohl von einem Standesbeamten als auch vom Bürgermeister der jeweiligen Stadt rechtsgültig durchgeführt werden. Viele Brautpaare treffen bereits vor der Eheschließung mit dem Standesbeamten zusammen, um die individuelle Rede für ihre Trauung zu besprechen. Neben dem eigentlichen Vorgang der Unterschriftsleistung unter den Eheschließungsvertrag wird durch eine Rede des Standesbeamten nämlich gern auf die spezielle Beziehung des Paare eingegangen und Besonderheiten - wie zum Beispiel das Kennenlernen - werden in die Rede für das Paar mit eingebunden.

Für eine Eheschließung in Deutschland ist es erforderlich, dass das Brautpaar zwei Trauzeugen hat, die die Rechtmäßigkeit der Eheschließung per Unterschrift bestätigen. Dieses ist ein Brauch aus der Geschichte, der auch heute noch praktiziert wird.
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